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| AGB |
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Musikhaus-Jever für Lieferung und Leistung innerhalb Deutschlands
I. Geltungsbereich
Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Soweit gesetzlich zulässig, gelten diese Bedingungen für alle Leistungen von Musikhaus-Jever mit Einschluss der Beratungsleistungen.
II. Vertragspartner, Zustandekommen des Vertrages
Soweit nicht anderweitig vertraglich etwas anderes vereinbart, kommt auf Seiten von Musikhaus-Jever der Vertrag zustande mit Musikhaus-JeverDie Bestellung des Kunden, gleich welchen Mediums er sich bedient, z.B. schriftlich, mündlich oder fernmeldetechnischer Art, ist ein für den Kunden verbindliches Angebot. Musikhaus-Jever kann dieses Angebot nach ihrer Wahl in angemessener Zeit durch Erteilung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass sie dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusendet. Sofern Musikhaus-Jever eine schriftliche Auftragsbestätigung wählt, ist ihr die Dokumentationsart ausdrücklich freigestellt. Die Bestätigung kann schriftlich, per Fax oder per eMail vorgenommen werden.
III. Preise
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Geschäftssitz Jever. Die Preise für Endverbraucher sind freibleibend und verstehen sich einschließlich der zur Zeit gültigen Umsatzsteuer.Musikhaus-Jever behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so hat der Kunde ein Kündigungsrecht.Die Rechnungen sind unverzüglich ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist Musikhaus-Jever berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Kann Musikhaus-Jever einen höheren Verzugsschaden nachweisen, hat Sie das Recht, diesen geltend zu machen.Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Musikhaus-Jever schriftlich anerkannt sind. Bei Versendung der Ware wird zusätzlich zum Preis der Ware ein Versandanteil berechnet.
IV. Versand
Musikhaus-Jever ist bereit, bei einem Mindestauftragswert von 25 Euro einschließlich Mehrwertsteuer, die bestellten Waren zu versenden. Falls der Kunde den Versand mit einem geringeren Warenwert wünscht, behält sich Musikhaus-Jever vor, einen Mindermengenzuschlag zur Aufwandsdeckung zu berechnen. Der Versand erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr des Verlustes und der Verschlechterung geht auf den Kunden über, sobald Musikhaus-Jever die Waren dem Versandunternehmen ordnungsgemäß übergeben hat. Alle Waren werden von Musikhaus-Jever automatisch transportversichert. Die Kosten hierfür betragen 0,5% des Warenwertes und werden automatisch in der Rechnung berücksichtigt. Sollte der Kunde keine Versicherung wünschen und das Risiko des Verlustes oder Verschlechterung auf dem Transportweg ausdrücklich zu tragen bereit sein, kann der Versicherungsschutz nur dann entfallen, wenn der Kunde dieses bei der Bestellung schriftlich dokumentiert hat.Musikhaus-Jever hat das Recht, einen geeigneten Versandweg zu bestimmen. Es wird sich hierbei nur renomierter Beförderungsunternehmen bedienen. Musikhaus-Jever wird die Ware dem Versandunternehmen in einer geeigneten Verpackung übergeben. Für Güte und Qualität des Verpackungsmaterials übernimmt Musikhaus-Jever keine Haftung.Soweit große, schwere, nicht vom Hersteller verpackte Ware zum Versand kommt, z.B. bei Traversen, Flightcases, Schaumstoff und Schlagzeugkoffern, wird die Verpackung gesondert berechnet. Die Kosten der Verpackung sind dem Kunden mit der Auftragsbestätigung mitzuteilen.Der Kunde ist verpflichtet, sofort nach Empfangnahme der Ware diese auf Transportschäden zu untersuchen. Bei Schäden an der Verpackung hat sich der Kunde bei Annahme der Ware dieses vom Transportunternehmen schriftlich bescheinigen zu lassen. Bei nicht sichtbaren Beschädigungen ist der Kunde verpflichtet, diese sofort Musikhaus-Jever zu melden. Bei fehlender Dokumentation der Schäden bzw. bei verspäteter Rüge zunächst nicht sichtbarer Schäden erlöschen insoweit sämtliche Rechte des Kunden.
V. Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen
Soweit das Fernabsatzgesetz bei Distanzverträgen (Verbraucherverträgen) Anwendung findet, wird das Widerrufsrecht aufgehoben und durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht ersetzt.Der Kunde ist berechtigt, sein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen, beginnend mit dem Tage des Erhalts der Ware, auszuüben.Das Rücknahmeverlangen des Kunden muss von ihm schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger (Fax, eMail) gegenüber Musikhaus-Jever geltend gemacht werden, wobei eine Begründung nicht erforderlich ist. Der Kunde trägt die Kosten der Kunde. Unmittelbar nach Eingang der Rücksendung bei Musikhaus-Jever wird sie diese prüfen und als dann innerhalb von 30 Tagen die Kostenerstattung zins- und spesenfrei nach Wahl von Musikhaus-Jever erbringen und zwar entweder durch Überweisung, sofern die Kontonummer bekannt ist, ansonsten durch Versendung eines Schecks.
VI. Lieferzeit
Musikhaus-Jever wird sich bemühen, die Lieferzeit unverzüglich nach Zustandekommen des Vertrages auszuführen. Sofern nichts gegenteiliges ausdrücklich vereinbart worden ist, ist Musikhaus-Jever zu Teillieferungen berechtigt. Kann die Lieferung nicht sofort ausgeführt werden, wird Musikhaus-Jever eine Lieferfrist angeben. Musikhaus-Jever kommt nicht in Verzug, wenn diese angegebene Lieferfrist um weniger als 18 Tage überschritten wird. Diese Frist verlängert sich entsprechend bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen, sowie sonstigen unvorhergesehenen Ereignissen, die trotz der vernünftigerweise zu erwartenden Vorsichtsmaßnahmen nicht vermieden werden können.Stellt sich innerhalb dieser Nachlieferungsfrist heraus, dass die Lieferung unmöglich oder für Musikhaus-Jever unzumutbar ist, ist Musikhaus-Jever berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Für diesen Fall sind Schadenersatzansprüche beiderseitig ausgeschlossen.Gerät Musikhaus-Jever gleichwohl in Verzug, so ist deren Schadenersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 30% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadenersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
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VII. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist für Mängel, die vor dem Gefahrenübergang bestanden, beträgt 24 Monate.Ist der Mangel durch Musikhaus-Jever zu vertreten und die Mangelrüge berechtigt, trägt Musikhaus-Jever alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege- und Arbeits- und Materialkosten, sofern diese nachgewiesen sind und deren Höhe nicht unverhältnismäßig zum Wert der Kaufsache ist.Der Kunde ist berechtigt nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu verlangen. Diese Wahlfreiheit besteht jedoch nicht, wenn bei einer dieser Möglichkeiten unverhältnismäßige Kosten für Musikhaus-Jever entstehen. In diesem fall ist Musikhaus-Jever berechtigt nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, oder ist Musikhaus-Jever zur Nacherfüllung nicht in der Lage oder bereit, hat der Kunde das Recht auf Vertragsrücktritt oder Kaufpreisminderung. Bei Vertragsrücktritt ist Musikhaus-Jever berechtigt, einen angemessenen Betrag für die Wertminderung in Abzug zu bringen.Darüberhinaus gehende Schadensersatzansprüche des Kunden sind nur berechtigt, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wurde. Die Haftung ist aus den voraussehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall unterliegt der Kunde der Schadensminderunspflicht.
VIII. Warenrücknahme
Außerhalb des gesetzlichen Rückgaberechts bei Verbraucherverträgen wird Musikhaus-Jever Ware nur dann zurücknehmen, wenn das Rücknahmerecht individuell mir dem Zustandekommen des Kaufvertrages mit dem Kunden schriftlich vereinbart wurde. Unbeschadet dessen besteht eine Rücknahmeverpflichtung von Musikhaus-Jever nur dann, wenn die Ware und die Originalverpackung sich in einem einwandfreien Zustand befinden und die Rücksendung frachtfrei an den Geschäftssitz von Musikhaus-Jever, Frl.-Marien-Str.6
26441 Jever erfolgt. Falls Ware ohne vorherige Rücknahmeverpflichtung zurückgesandt wird, behält sich Musikhaus-Jever vor, die Annahme zu verweigern. Der Abschluss einer Rücknahmevereinbarung ist generell ausgeschlossen bei solchen Waren, die auf speziellen Wunsch des Kunden gefertigt wurden oder, weil nicht lagermäßig vorhanden, nach Zustandekommen des Vertrages von Musikhaus-Jever ausdrücklich bestellt worden sind. Auf diesen Umstand hat Musikhaus-Jever den Besteller hinzuweisen. Unterbleibt ein solcher Hinweis, so kann der Besteller davon ausgehen, dass die Ware lagermäßig vorhanden ist. Das Rückgaberecht des Bestellers endet nach Ablauf von 10 Tagen nach Übernahme der Ware. Im Falle rechtmäßiger Ausübung des Rückgaberechtes hat der Besteller Kosten und Risiko des Hin- und Rückversandes zu übernehmen.
IX. Eigentumsvorbehalt
Musikhaus-Jever behält sich das Eigentum an allen Kaufsachen bis zum Eingang der vollständigen Zahlung aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist Musikhaus-Jever berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt ein Rücktritt vom Vertrag.Bei Pfändung und sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde Musikhaus-Jever unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für Musikhaus-Jever vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, Musikhaus-Jever nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt Musikhaus-Jever das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Kaufsache mit anderen, Musikhaus-Jever nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwirbt Musikhaus-Jever das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, so hat der Kunde Musikhaus-Jever anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.Musikhaus-Jever verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
X. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist Jever als Geschäftssitz von Musikhaus-Jever. |
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